BMG-Bürgertelefon:

Montags bis freitags
zwischen 8 und 18 Uhr
unter 030 – 346 465 100
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Begriffserklärungen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

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