BMG-Bürgertelefon:

Montags bis freitags
zwischen 8 und 18 Uhr
unter 030 – 346 465 100
(Bundesministerium für Gesundheit)


Die häufigsten
Suchbegriffe:



News

Bundesgesundheitsministerium (BMG)

13.11.2009

Schweinegrippe-Verordnung für Ärzte

Ärzte sollen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Wegen der schnell steigenden Zahl von Schweinegrippe-Kranken müssen Ärzte ab Samstag nicht mehr jeden Verdachtsfall melden. 

Das ist Inhalt einer neuen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Meldepflicht bei Schweinegrippe. Ab Samstag entfällt - bei reinen Verdachtsfällen sowie Grippekranken ohne Labornachweis - die Meldepflicht.

Den Gesundheitsämtern müssen "nur" noch Todesfälle gemeldet werden, die in Verbindung mit der Schweinegrippe stehen. Außerdem müssen Fälle, in denen die Infektion nach Labor-Untersuchungen eindeutig nachgewiesen wurde, an die Gesundheitsämter und schließlich an das Robert-Koch-Institut gegeben werden.

Die bisherige Meldepflicht, die seit Anfang Mai galt, mache im Hinblick auf den Erregernachweis keinen Sinn mehr, sagte Susanne Glasmacher vom Robert-Koch-Institut dem Westfalen-Blatt.

Nach Angaben der Gesundheitsbehörden würden Ärzte bei Grippekranken nur noch in Einzelfällen einen Labortest beantragen. Dies sei zum Beispiel bei Menschen mit schweren Vorerkrankungen notwendig, bei denen sich ein schlimmer Verlauf der Grippe abzeichnen könne. Auch bei einem größeren Ausbruch, wie in Schulklassen, könnten Laboruntersuchungen beantragt werden.

Nach Schätzungen der Gesundheitsbehörden haben sich seit Mai bundesweit etwa 55.000 Menschen mit dem Virus infiziert. Die meisten Patienten sind inzwischen wieder gesund.

Zurück ...